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Hafenplatz: Volles Haus bei der Mieter:innenversammlung am 8. Juli 2024

Am 8. Juli 2024 haben sich zahlreiche Mieter*innen, die zuständigen Mitarbeiter von ASUM, Baustadtrat Florian Schmidt, Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein, Aktive von Architects4Future und weitere Interessierte in der nahgelegenen St. Lukas Kirche versammelt. Für die Teilnahme standen Übersetzer:innen für die Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Auf der gut gefüllten Versammlung wurde der aktuelle Stand des Verfahrens vorgestellt und das Ende der Kooperation zwischen Eigentümer*innen und Bezirk erklärt (siehe Pressemitteilung des Bezirks).

Die Architects4Future haben die Abrisspläne der Eigentümer kritisiert und Schwachstellen in den bisherigen Gutachten benannt. Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein hat die aktuelle Situation mietrechtlich eingeschätzt, im Besonderen in Bezug auf die bestehenden Mängel im Haus. Diese bestimmten im Anschluss auch die gemeinsame Diskussion. Viele Mieter:innen der Wohnanlage berichteten von anhaltenden Mängeln in Wohnung und Wohnumfeld, sowie von Problemen die Hausverwaltung zu erreichen. Die ASUM stellte den Mieter:innen eine Handreichung zum Umgang mit Mängeln (Download PDF) am Hafenplatz zur Verfügung.

Problematik mit Mängeln

Die Mängel betreffen u.a. nicht verschließbare Hauseingangstüren, defekte Aufzüge, Wasserschäden, Schimmel, Schädlingsbefall (Ratten im Außenbereich, Pharaoameisen, Kakerlaken), nicht ausreichende Hausreinigung und teilweise Vermüllung von Hausfluren und Außenflächen. Die Mängelbeseitigung erfolgt teilweise gar nicht, stark verzögert oder nicht nachhaltig. Die Mängel werden vom Vermieter also nicht ausreichend beseitigt.

Der Vermieter ist rechtlich verpflichtet (§§ 535 ff. BGB) die Wohnung und das Wohnumfeld in einem ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Ein Mangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand von dem vertraglichen Zustand negativ abweicht. Vertragsgemäß ist der Zustand zu Beginn des Mietverhältnisses. Verschlechtert sich der vertragsgemäße Zustand, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Bestimmte Mängel können Sie bei der Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirks melden. Dies geht allen Mängelanzeigen nach und pocht auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der Eigentümer*innen. 

Melden Sie sich gerne bei der ASUM, bei Nicht-Antwort der Hausverwaltung oder wenn Sie Unterstützung bei der Mängelanzeige und weiteren Schritten benötigen. Die kostenfreie Mieterberatung der ASUM findet jeden Dienstag 17.00-18.00 Uhr im EG des Hafenplatz 6-7 statt.

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In Zusammenarbeit von:asum GmbH Baustadt-rat/rätin

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