Der Begriff „Bezirksamt“ bezeichnet nicht nur die Verwaltung des Bezirks allgemein, sondern auch das politische Gremium bestehend aus der Bezirksbürgermeisterin und den vier Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten. Sie werden auch Mitglieder des Bezirksamts genannt. Auf dieser Plattform ist dieses Gremium gemeint, das als Entscheidungsgremium ein wesentlicher Akteur zur Lenkung darstellt.
Die Mitglieder des politischen Bezirksamts arbeiten nach dem sogenannten „Kollegialprinzip“ und führen die Geschäfte ihres Bereichs daher nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Bezirksamtes (oft auch nur BA genannt). Meinungsverschiedenheiten zwischen Bezirksamtsmitgliedern werden vom Bezirksamt, d. h. in einer Sitzung des Bezirksamtes, entschieden. Nach außen spricht das Bezirksamt „mit einer Stimme“ und dies gilt auch im Verhältnis zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV), insbesondere dann, wenn die Haltung des Bezirksamtes durch einen Bezirksamtsbeschluss festgelegt wurde. Solche Beschlüsse werden „BA-Beschlüsse“ genannt.
Die BVV wählt die fünf Mitglieder des Bezirksamtes für die Dauer der Wahlperiode. Nach ihrer Wahl werden die Mitglieder des Bezirksamts zu Beamt*innen auf Zeit ernannt. Die Zuständigkeitsbereiche sind dabei nicht von vornherein definiert, sondern werden im Konsens gegenüber dem Wahlergebnis an Kandidat*innen der BVV-Fraktionen verteilt. Manchmal gibt es auch innerhalb der Legislatur noch Umbildungen.