Die Stadtbodenstiftung: Ein zivilgesellschaftlicher Bodenfond für Berlin als Teil der Community Land Trust Bewegung
Berlin braucht einen starken gemeinnützigen und kollektiven Gegenpol zur Spekulation mit dem Boden der Stadt. Die Idee: Eine demokratisch organisierte Stadtbodenstiftung wird, inspiriert vom Modell des „Community Land Trust“ (CLT), einen anderen Umgang mit Eigentum beispielhaft umsetzen und der von Kapitalinteressen forcierten Spekulation Grund und Boden dauerhaft entziehen. Eine zivilgesellschaftliche Initiative verfolgte, zunächst mit Unterstützung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, mittlerweile auch mit einer Projektförderung des Landes Berlin, seit zwei Jahren konsequent diesen Plan. Mit der Etablierung einer Bürgerstiftung wurde ein neuer Akteur gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung institutionalisiert. Die Stiftung wird gemeinsam mit unterschiedlichsten Partnern, von Genossenschaften über Nachbarschaftsinitiativen bis hin zu ethischen Banken, bestehende Immobilien sichern und neue Projekte umsetzen. Das Angebot der gemeinnützigen Bodenstiftung gilt für den gesamten Stadtraum und das Berliner Umland. Ein „Mit-Mach-Angebot“ an die Stadtgesellschaft. Projekte initiieren, Nachbarschaften stärken, durch eine breite Mobilisierung von Ressourcen wahrnehmbare Zeichen einer solidarischen Stadtentwicklung setzen.
Das Eigentum an Grund und Boden wird vom Recht der Nutzung der Bausubstanz oder sonstiger Infrastruktur getrennt. Zwar erwerben die künftigen Nutzerinnen in der Regel die baulichen Strukturen, das darunter liegende Land verbleibt jedoch im Eigentum des Trusts und wird von diesem mittels eines langfristigen, in der Regel auf 99 Jahre angelegten Erbbaurechtsvertrags an die Nutzerinnen bzw. Hausvereine oder Genossenschaften, verpachtet. Dieses Prinzip praktiziert auch die Stadtbodenstiftung mit der Anwendung des hiesigen Erbbaurechts.
Der Erbbaurechtsvertrag ist also das entscheidende strukturelle Element des CLT-Modells und enthält alle für die Funktionsweise eines CLTs und die dauerhafte Bezahlbarkeit des Wohnbestands notwendigen Regelungen. Den Boden behalten, um Stadt solidarisch zu gestalten. In Berlin wird die Verwaltung des „Gemeingut Boden“ im Modell einer lokal verankerten und demokratisch geführten Stiftung erfolgen. Entscheidungen über die Nutzung von Boden und Immobilien wird die Stadtbodenstiftung in ein gewähltes Gremium (Kuratorium) von 1/3 Nutzerinnen, 1/3 Nachbarschaft, sowie 1/3 Vertreterinnen der Stadtgesellschaft zusammen mit einem Vertreterin der Stifterinnen sowie einer Person von öffentlichen Körperschaften, treffen.